Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist nicht aufzuhalten. In diesem Jahr dürfen Ärzte ihren Patienten Apps verschreiben, deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
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as sieht das vom Bundestag am 7. November 2019 verabschiedete „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) vor. Solche Gesundheits-Apps unterstützen Versicherte etwa dabei, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen oder die Werte ihres Blutzuckers zu erfassen.
Qualitätsprüfung erforderlich: Bevor eine Gesundheits-App auf den Markt kommt prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Programm auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz. Fällt das Urteil positiv aus, werden die Kosten für ein Jahr bis auf Weiteres von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dieser Zeitraum ermöglicht es den Herstellern nachzuweisen, dass ihre App eine Verbesserung in der Patientenversorgung darstellt. Der jeweilige Betrag ist Verhandlungssache zwischen Herstellern und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Unübersichtliches Angebot der Apps
Bislang fällt die Qualität der Gesundheits-Apps aber noch sehr unterschiedlich aus. Zudem ist das Angebot noch recht unübersichtlich. Die Anwendungen bieten Patienten Tipps und Informationen etwa über Diabetes, Asthma oder Rückenschmerzen. Es ist möglich, bestimmte Werte und Krankheitssymptome für den Arzt zu dokumentieren. Einzelne Anwendungen leisten Unterstützung bei der ärztlichen Behandlung, etwa bei einer Depression.
Keine Kostenerstattung für Fitness-Apps
Nicht zu den Programmen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, zählen dagegen Schrittzähler, Fitnesstracker, Ernährungs- und Bewegungs-Apps. Diese seien eher den Bereichen Lifestyle und Wellness zugeordnet, so die Einschätzung durch den Spitzenverband der GKV. Erstattet würden lediglich Kosten für Angebote fürs Smartphone oder PC, die Krankheiten erkennen oder kontrollieren beziehungsweise bei der Heilung oder Milderung von Nutzen sind.
Bedenken bei der Datensicherheit
Der AOK-Bundesverband geht davon aus, dass sich die Mehrkosten bei einer geschätzten Verschreibungsquote von 25 Prozent auf rund 2,5 Milliarden Euro summieren werden. IT-Experten äußern zudem Kritik an der Datensicherheit. So steht etwa die Diagnose-Chat-App Ada in Verdacht, sensible Daten von Nutzern ohne deren Wissen an Facebook und Analysefirmen in den USA weitergegeben zu haben. Verbraucherschützer fordern daher, genau auf Hinweise zur Weitergabe von Daten an Dritte bzw. auf geforderte Zugriffberechtigungen zu achten. Vorbehalte äußerten auch Ärztevertreter, da Mediziner nicht die Zeit hätten, die Apps auf ihre Effektivität zu überprüfen.
Bereits zugelassene Apps
Zu von gesetzlichen Krankenkassen bereits genehmigten Gesundheits-Apps gehört Cardio Secur, mit der die Herzfrequenz analysiert werden kann. Zudem erkennt die Anwendung Durchblutungsstörungen und teilt den Befund umgehend dem behandelnden Arzt mit. Soforthilfe bei Depressionen, Burnout und Ängsten verspricht die App Novego, während Tinnitracks die Behandlung eines Tinnitus unterstützt. Sehtraining für Kinder mit Amblyopie, einer funktionalen Sehschwäche, bietet Caterna. Beim Einstieg in die Meditation hilft dank Achtsamkeitstrainings per App 7Mind.
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