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Artikel 13

EU-Parlament stimmt mit deutlicher Mehrheit für neues Urheberrecht

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Das Europaparlament hat der umstrittenen Neuregelung des Urheberrechts zugestimmt. 348 Abgeordnete sprachen sich für die Copyright-Reform aus, während 274 Parlamentarier sie ablehnten. Es gab 36 Enthaltungen.
EU-Parlament stimmt mit deutlicher Mehrheit für neues Urheberrecht
B esonders in der Kritik stand der Artikel 13, der Online-Plattformen wie YouTube, Facebook und Instagram für Inhalte haftbar macht, die Urheberrechte verletzen. In die Pflicht genommen sind jedoch nicht nur die großen sozialen Netzwerke, sondern genauso kleine Anbieter.

Gegen Artikel 13, der im verabschiedeten Gesetz zu Artikel 17 geändert wurde, protestierten am vergangenen Wochenende zehntausende Demonstranten in deutschen und europäischen Städten. Sie befürchteten, dass Online-Plattformen bereits beim Hochladen von Inhalten Upload-Filter anwenden und dabei auch eine inhaltliche Zensur ausüben. Die Freiheit im Internet, so der Einwand, sei daher gefährdet. So kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass sich die Abgeordneten in Straßburg mehrheitlich gegen die Interessen von Internetnutzern gewandt hätten. Upload-Filter würden keine Unterschiede zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nutzung machen, kritisierte etwa dessen Vorstand,

Neuregelungen des Urheberrechts?


Befürworter wenden dagegen ein, dass die Neuregelung lediglich dem Schutz des Copyrights diene. Zudem würden Urheber nun endlich finanziell profitieren, wenn Plattformen wissentlich mit deren Inhalten Einnahmen generierten. Artikel 13 bzw. 17 sei eine Anpassung des Copyrights an das Internet-Zeitalter und damit ein positives Zeichen an die Kultur- und Kreativwirtschaft, meinten etwa Vertreter der großen deutschen Verlegerverbände.

Heftige Diskussionen gab es ebenfalls um den nun verabschiedeten Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage beinhaltet. Demnach sind Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News verpflichtet, Verlage für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in Zukunft zu bezahlen. Kritiker fürchten Nachteile für kleinere Verlage. Zudem gebe es in Deutschland bereits seit 2013 ein Leistungsschutzrecht, das jedoch keine bedeutenden Geldzahlungen zur Folge gehabt hätte.

Richtlinien, aber wer soll diese Umsetzen


Nach der Verabschiedung der Neuregelung durch das Parlament müssen die EU-Staaten den Kompromiss noch einmal billigen. Als Termin ist der 9. April vorgesehen. Anschließend müssen die jeweiligen nationalen Regierungen die Richtlinie umsetzen. Dafür haben sie zwei Jahre Zeit.

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Über den Autor


Marco Schmitz Marco Schmitz
Beschäftigt sich mit vielen Themen des Internets. Er schreibt bereits seit einigen Jahren Artikel mit dem Themenschwerpunkt: Aktuelles Zeitgeschehen und Technik. Schreibt seit dem 17.08.2012 für diese WissenOnline.

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