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Änderungen 2021

Neue Regelungen: Was sich in diesem Jahr geändert hat

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N icht nur durch die Corona-Pandemie ändert sich im Alltag eine Menge für jeden Einzelnen. Neue Gesetze gelten seit dem 1. Januar 2021 in vielen Bereichen. Hier einige Änderungen im Überblick.

Geld und Steuern


Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar auf 9,50 Euro pro Stunde angehoben. Bis zum 1. Juli 2022 folgen alle sechs Monate weitere Erhöhungsschritte: von 9,60 Euro über 9,82 Euro bis auf 10,45 Euro.

Solidaritätszuschlag: Die meisten Arbeitnehmer/-innen müssen keinen Soli mehr zahlen. Ausnahmen: Alleinstehende mit einer Einkommensteuer von mindestens 16.956 Euro im Jahr bzw. mindestens 33.912 Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer erhöht sich für Ledige um 336 Euro auf 9744 Euro im Jahr, für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften auf 19.488 Euro. Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Existenzminimum.

Kindergeld: Seit Jahresbeginn stieg das monatliche Kindergeld um 15 Euro auf jeweils 219 Euro für die ersten beiden Kinder, auf 225 Euro für das 3. und auf 250 Euro für das 4. Kind. Familien mit geringem Einkommen erhalten einen um 20 Euro erhöhten Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro pro Kind monatlich.

Kinderfreibetrag: Auch die Steuerfreibeträge für Kinder steigen in diesem Jahr: von 5172 Euro auf 5460 Euro. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 Euro. Eltern, die bei der Steuer zusammen veranlagt werden, profitieren demnach von einem Kinderfreibetrag in der Gesamthöhe von 8388 Euro – 576 Euro mehr als im Vorjahr.

Homeoffice-Pauschale: Viele Arbeitnehmer/-innen sind aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice tätig. Pro Homeoffice-Tag dürfen Steuerpflichtige fünf Euro in ihrer Steuererklärung angeben, aber höchstens 600 Euro im Jahr. Die Pauschale fällt unter die Werbungskosten und gilt nicht zusätzlich zum sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr. Die Werbungskostenpauschale steigt daher nicht auf 1600 Euro.

Mehrwertsteuer: Seit dem 1. Januar 2021 gelten wieder die alten Mehrwertsteuersätze von 19 bzw. 7 Prozent. Um Unternehmen zu stärken, hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt.

Grundrente: Bezieher/-innen niedriger Renten dürfen sich seit Jahresbeginn über einen Bonus freuen. Vorausgesetzt, sie haben mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Berücksichtigung finden Zeiten der Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit.

Impfungen


Masern-Impfung: Ohne eine Schutzimpfung gegen Masern dürfen Kinder weder eine Schule noch eine Kita besuchen. Empfohlen werden Impfungen einmal im Alter von 11 bis 14 Monaten und erneut im Alter von 15 bis 23 Monaten. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro belegt.
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Über den Autor


Marco Schmitz Marco Schmitz
Beschäftigt sich mit vielen Themen des Internets. Er schreibt bereits seit einigen Jahren Artikel mit dem Themenschwerpunkt: Aktuelles Zeitgeschehen und Technik. Schreibt seit dem 17.08.2012 für diese WissenOnline.

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