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Was regelt das Arbeitsrecht?

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Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen Gesetzen, Verordnungen und anderen Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet in Individualarbeitsrecht (das bestehende Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem Kollektivarbeitsrecht (das umfasst das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und den Arbeitsgebern auf der anderen) - jeder Staat hat seine eigenen Handlungsweisen um das Recht der Arbeit zu regeln.


Nicht in jeder Firma herscht zwischen den Kollegen und dem Chef Einigkeit...Der wichtigste Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, in ihm steht die wesentliche Tätigkeit geschrieben. Der Beschäftigte kann seine Arbeitszeiten und seine Tätigkeiten nicht selbst bestimmen, er muss sich an die Anweisungen seines Vorgesetzten, den Arbeitgeber richten, diese beiden sind Vertragspartner. Liegt ein Vertragsverhältnis vor, kann der Vorgesetzte ohne triftigen Grund keine Kündigungen verteilen. Beide Parteien müssen ihre unterzeichneten Pflichten einhalten, das ist ohnehin wichtig für ein gutes anhaltendes Arbeitsklima.


Sollten Leistungsstörungen auftreten dann empfiehlt es sich für beide Parteien eine Rechtsberatung, in Form eines Anwalts aufzusuchen. Dieser kann dann entsprechend den Regelungen des Arbeitsrecht handeln und die Parteien einigen oder für klare Verhältnisse sorgen.


Leistungsstörungen die von der Seite des Arbeitgebers auftauchen können wie folgt aussehen: Verzug der Lohnzahlung, Verletzung von Nebenpflichten, Annahmeverzug. Sollte dies der Fall sein oder sollten sich sonstige schlechte Arbeitsbedingungen wie z.B. Mobbing oder ähnliches auftun, sollte der Angestellte schleunigst zu einem spezialisierten Anwalt gehen und sich beraten lassen. Der Vorgesetzte ist verpflichtet immer pünktlich zu zahlen und den Angestellten, mit seiner festgeschriebenen Tätigkeit zu beschäftigen, ist das nicht möglich dann verstößt er gegen den von beiden Parteien unterzeichneten Arbeitsvertrag


Leistungsstörungen auf Seiten des Arbeitnehmers können sein: Verzug der Arbeitsleistung, Unmöglichkeit der Arbeitsleistung, Verletzung von Nebenpflichten des Angestellten. Sollte dies vorkommen, kann der Vorgesetzte Abmahnungen an den Beschäftigten aussprechen, bis schließlich zur Kündigung. Akzeptiert der Angestellte die die Kündigung dann nicht, empfiehlt es sich auch für den Vorgesetzten sich einen spezialisierten Rechtsbeistand zu suchen. Der Beschäftigte ist verpflichtet seinen Tätigkeiten regelmäßig nachzugehen. Bei einem Krankheitsfall muss er eine Ärztliche Bescheinigung vorlegen.


Ein Arbeitsverhältnis zwischen beiden wird normalerweise durch eine schriftliche Kündigung beendet. Die schriftliche Kündigung ist fest vorgeschrieben und kann nicht durch eine mündliche ersetzt werden, egal von welcher Seite der Beiden sie kommt.

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Über den Autor


Marco Schmitz Marco Schmitz
Beschäftigt sich mit vielen Themen des Internets. Er schreibt bereits seit einigen Jahren Artikel mit dem Themenschwerpunkt: Aktuelles Zeitgeschehen und Technik. Schreibt seit dem 17.08.2012 für diese WissenOnline.
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