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Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor:
Karina Bürger

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Durch einer schlimmen Krankheit oder eines Unglücks eines Tages nicht mehr wirken zu können ist für die Mehrheit ein schwerer Gedanke welcher gerne verdrängt wird. Es empfiehlt sich möglichst früh für jeden Erwerbstätigen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen.

Kann man aufgrund eines der besagten Vorfälle seinen Beruf früher oder später nicht mehr ausüben, so zahlt diese eine monatliche Rente. Oft sogar schon bei einer Beeinträchtigung ab 25 Prozent. Wer in einem derartigen Fall an die gesetzliche Rentenversicherung denkt, dem sei gesagt das ebendiese erst einspringt, sobald die tägliche Arbeitsleistung weniger als 3 Stunden beträgt. Das bedeutet man muss eigentlich fast völlig erwerbsunfähig sein. Sobald die tagtägliche Arbeitsleistung mehr als sechs Stunden beträgt, bezahlt der Staat keinerlei Rentenzahlungen. Bei voller Erwerbsminderung betragen die Leistungen etwa 40% des Bruttoeinkommens. Ist der Berufstätige nach 1961 geboren, so werden die Leistungen von Anfang an nur befristet gewährt.

Man muss daran denken das es bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit von fünf Jahren gibt. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele verschiedenartige Angebote, die Sie unter die Lupe nehmen sollten, bevor Sie sich für einen Vertagsabschluss entscheiden. Junge, gesunde Personen erlangen kostengünstigere Konditionen. Erwerbstätige in Risikoberufen müssen mit höheren Beiträgen kalkulieren. Die Vertragshöhe sollte man dem individuellen Finanzplan anpassen. Um Lücken im Monatslohn zu vermeiden, sollte die abgemachte monatliche Rente bei ungefähr 50 - 75% des aktuellen Einkommens liegen. Als rundweg unterste Grenze gelten rund 30%.

Verzichten Sie auf Verträge, die ein unkonkretes Verweisungsrecht beherbergen, die Versicherungsgesellschaft könnte die Zahlung nicht zugestehen, weil Sie eventuell in einem anderen Beruf noch voll arbeiten könnten. Musikschaffende, Schriftsteller und Stunt-Doubles werden nicht versichert. Für sie ist eine Unfallversicherung angebracht.



Veröffentlich am 14.10.2011 - 16:09:01 Uhr


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